Pflegehilfsmittel aus der Sonnen-Apotheke, Bergkamen

Pflegehilfsmittel

Hygiene- und Krankenpflegeprodukte

Pflegehilfsmittel aus der Sonnen-Apotheke, Bergkamen

Mittel zur Pflege

aus der Sonnen-Apotheke, Bergkamen

Sofern Sie keine Pflegestufe haben ist diese Seite für Sie persönlich vielleicht nicht Interessant, aber möglicherweise kommen Ihnen spontan Familienmitglieder bzw. Freunde/Bekannte in den Sinn die eine Pflegestufe haben.

Unter dem Begriff Pflegehilfsmittel versteht man Produkte, die die Pflege im häuslichen Bereich unterstützen und vereinfachen. Bei Vorliegen einer Pflegestufe hat der Pflegebedürftige bzw. der pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Pflegekasse. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel werden mit max. 40,00 € pro Monat erstattet. Diese Pflegehilfsmittel sind:

  • Hände- und Flächendesinfektion
  • Schutzschürzen
  • Einmalhandschuhe und Fingerlinge
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz

Wir stellen gerne für Sie den erforderlichen  Antrag und beliefern Sie dann 1 x im Monat mit den Produkten die Sie brauchen!

Rufen Sie uns an unter Tel.: 0 23 07 / 63 18 oder kommen Sie direkt in Ihre Sonnen-Apotheke, Bergkamen. Wir sind gerne für Sie da.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse: rechtliche Grundlage

Nach § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) haben Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, „die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.“ Zu den Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, führt das Gesetz in Absatz 2 auf: „Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen.